Die etablierte BRD-Politik zeichnet sich dadurch aus, dass Politiker für ihr Versagen oder ihre gar vorsätzlich volksfeindlichen Entscheidungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das zieht Hasardeure und Verräter an wie Motten das Licht und lässt sie in höchste Ämter aufsteigen.
Mit ihrer neuen Kampagne will die DEUTSCHE STIMME die Diskussion hierüber anstoßen. Dabei belassen wir es nicht nur bei der Benennung der skandalösen Zustände, sondern machen in Form einer Online-Petition konkrete Vorschläge für Veränderungen.
Fest steht: Es muss eine »Qualitätsoffensive« bei der Politikerauswahl geben und sie muss vom Ende her gedacht werden: Wer damit rechnen muss, im Zweifelsfall zur Verantwortung gezogen zu werden, wird auch verantwortungsbewusster handeln, ganz egal ob es um Steuergelder, um die Geldpolitik, um »Krieg oder Frieden«, um die Wahrung unserer Grund- und Freiheitsrechte oder um die Frage der Identitätswahrung des Volkes geht.
WELCHE ÄNDERUNGEN SIND NOTWENDIG?
Uns ist natürlich bewusst, dass grundlegende Änderungen im Rahmen des bestehenden BRD-Systems kaum zufriedenstellend verwirklicht werden können. Dennoch bietet selbst die bestehende Rechtsordnung Anknüpfungspunkte hierfür.
WAS SCHLAGEN WIR KONKRET VOR?
Während Beamte für Schäden, die sie verursacht haben, zur Kasse gebeten werden können, gibt es eine solche Regelung für Spitzenpolitiker wie Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre bis heute nicht.
Deshalb wollen wir die Gesetze über ihre Rechtsverhältnisse um die Möglichkeit eines Rückgriffs auf ihr Privatvermögen ergänzen.
Seit Jahren wird planmäßig das Staatsvolk verändert, indem die Einwanderung von kulturfremden Ausländern gezielt gefördert wird. Wir fordern deshalb: Solche Maßnahmen müssen durch eine Ergänzung des § 81 StGB als Hochverrat unter Strafe gestellt werden.
FÜR EINE UNABHÄNGIGE JUSTIZ!
Oft wird in Deutschland über die eingeschränkte Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Staaten geklagt. Dabei sind bei uns bis heute die Staatsanwaltschaften Weisungsempfänger der jeweiligen Justizminister!
Im Gerichtsverfassungsgesetz muss klar geregelt sein, dass die Staatsanwaltschaften keine Weisungen in Strafverfahren entgegenzunehmen haben.
Außerdem sind wir der Überzeugung, dass aktive Politiker nicht zu Verfassungsrichtern gewählt werden sollten. Deshalb schlagen wir eine entsprechende Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vor.
Alle Vorschläge könnten durch Änderungen der einschlägigen Gesetze innerhalb der bestehenden Rechtsordnung umgesetzt werden. Doch der politische Wille des Gesetzgebers dazu muss vorhanden sein.
Deshalb richtet sich unsere Online-Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.